Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Fußball-Schule „GOAL“
§ 1
Sitz der
Fußball-Schule „GOAL“ ist Stuttgart
§ 2
Zweck
der Fußball-Schule „GOAL“ ist die Ausbildung junger
Fußballspieler durch Trainer und aktive
Fußballspieler in regelmäßigen Trainingseinheiten und
Feriencamps
§ 3
Für die
Trainingseinheiten und sonstige Leistungen sind
die
gültigen Preislisten maßgebend.
Für
Feriencamps und Trainingslager werden gesonderte Gebühren
erhoben,
die aus den aktuellen Informationsbroschüren
und von
der Website zu entnehmen sind.
§ 4
Die
Anmeldung zu den Einheiten sind termingerecht zu den
jeweils
angegebenen Zeitpunkten durch einen oder beide
erziehungsberechtigten Eltern vorzunehmen.
Eine
fernmündliche oder mündliche Anmeldung gilt als
verbindlich und ist in schriftlicher Form nachzuholen.
§ 5
Für die
Teilnahme am regelmäßigen Training gilt die jeweilige
Kursdauer als Vertragsdauer
§ 6
Die
Kursgebühren für die jeweilige Teilnahme sind im Voraus fällig,
für die
Feriencamps und Lager ist eine Anzahlung fällig,
die
Restzahlung ist jeweils vor Beginn der Maßnahme zu entrichten,
hierüber
werden die Teilnehmer gesondert informiert.
§ 7
Der
Veranstalter haftet ausdrücklich nicht
für
Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen
der
Übungsgelegenheiten und für Schäden
jeglicher Art während der Einheiten.
§ 8
Für die
Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen
übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichen Übungsleiter
die
Aufsichtspflichten und - Rechte, die dieser wiederum an seine
Mitarbeiter übertragen kann.
§ 9
Gerichtsstand ist der Sitz der Fußball-Schule „GOAL“ ist Stuttgart
§ 10
Für
wegen Wetter- oder sonstig bedingte Ausfälle der
Übungseinheiten oder mangelnde Möglichkeit zur Teilnahme
durch
die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen
Gründen
wird keine Haftung übernommen.
§ 11
Die
Leistungen der Fußball-Schule „GOAL“ sind in den
jeweiligen Kursen ausgeschrieben.
Besuche
der Einheiten durch prominente Gäste sind
keine
garantierten Eigenschaften, die als Bestandteil zur Erfüllung
des
Vertrages zählen. Die Fußball-Schule „GOAL“ bemüht sich
bei
einem Ausfall umgehend um Ersatz, sichert diesen jedoch nicht zu.
§ 12
Alle
weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information
durch
die Schule und Kursteilnehmer.
Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann
Bestandteil der AGB.