28.03.06

 

 

 

 

 
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fußball-Schule „GOAL“

§ 1

Sitz der Fußball-Schule „GOAL“  ist Stuttgart

§ 2

Zweck der Fußball-Schule „GOAL“  ist die Ausbildung junger

Fußballspieler durch Trainer und aktive

Fußballspieler in regelmäßigen Trainingseinheiten und

Feriencamps

§ 3

Für die Trainingseinheiten und sonstige Leistungen sind

die gültigen Preislisten maßgebend.

Für Feriencamps und Trainingslager werden gesonderte Gebühren

erhoben, die aus den aktuellen Informationsbroschüren

und von der Website zu entnehmen sind.

§ 4

Die Anmeldung zu den Einheiten sind termingerecht zu den

jeweils angegebenen Zeitpunkten durch einen oder beide

erziehungsberechtigten Eltern vorzunehmen.

Eine fernmündliche oder mündliche Anmeldung gilt als

verbindlich und ist in schriftlicher Form nachzuholen.

§ 5

Für die Teilnahme am regelmäßigen Training gilt die jeweilige

Kursdauer als Vertragsdauer

§ 6

Die Kursgebühren für die jeweilige Teilnahme sind im Voraus fällig,

für die Feriencamps und Lager ist eine Anzahlung fällig,

die Restzahlung ist jeweils vor Beginn der Maßnahme zu entrichten,

hierüber werden die Teilnehmer gesondert informiert.

§ 7

Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht

für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen

der Übungsgelegenheiten und für Schäden

jeglicher Art während der Einheiten.

§ 8

Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen

übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichen Übungsleiter

die Aufsichtspflichten und - Rechte, die dieser wiederum an seine

Mitarbeiter übertragen kann.

§ 9

Gerichtsstand ist der Sitz der Fußball-Schule „GOAL“ ist Stuttgart

§ 10

Für wegen Wetter- oder sonstig bedingte Ausfälle der

Übungseinheiten oder mangelnde Möglichkeit zur Teilnahme

durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen

Gründen wird keine Haftung übernommen.

§ 11

Die Leistungen der Fußball-Schule „GOAL“ sind in den

jeweiligen Kursen ausgeschrieben.

Besuche der Einheiten durch prominente Gäste sind

keine garantierten Eigenschaften, die als Bestandteil zur Erfüllung

des Vertrages zählen. Die Fußball-Schule „GOAL“ bemüht sich

bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, sichert diesen jedoch nicht zu.

§ 12

Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information

durch die Schule und Kursteilnehmer.

Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann
Bestandteil der AGB.

 
   
       
       
       

Stand: 08.09.05